Kostenbeitrag

...günstiger als gedacht!.......

Siehe Elternbeitrag Einkommenstabelle - Förderung über das Landratsamt. 

 

Keine Extrakosten pro Stunde, kein Essensgeld (einfache  Gerichte, bei Allergien o.ä. bitte Essen einpacken). 

 

Windeln, Wechselkleidung und Vesper müssen mitgebracht werden.

 

Gummistiefel/Matschanzug (Herbst) und Großpackung Windeln können hier gelagert werden. 

 


 

-> Eltern stellen einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach §23 SGB beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

-> beim Landratsamt Ludwigsburg <-

 

weitere Information (und Ausducken der Unterlagen) gibt es auch auf der Internetseite der  "Tageseltern-Ludwigsburg":

www.tageseltern-lb.de

 

 

 

 -> Die Arbeit von Tageseltern ist eine wertvolle Leistung und wird öffentlich gefördert.

 

-> Die Höhe der laufenden Geldleistungen

(= Elternbeitrag) wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt (nach Anzahl der Betreuungsstunden und Einkommen der Eltern)

 

- während Sie arbeiten inklusive Fahrtzeit

 

- bei ein-  bis dreijährigen Kindern

bis zu 30 Betreuungsstunden auch während/wenn Sie NICHT arbeiten (=Rechtsanspruch auf Frühförderung).

 

Eine Betreuung durch eine Tagesmutter darf für Sie nicht mehr kosten als eine vergleichbare Betreuung durch eine Kita/Kiga . Ansonsten übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Differenz.

 --Ludwigsburger Modell --

 

 

Es stehen jedem Kind, welches nach dem 31.7.2012 geboren wurde, ab dem 1.Geburtstag

30 Betreuungsstunden pro Woche zu (= Frühförderung).

 

 

Durch die Förderung der wirtschaftliche Jugendhilfe Landratsamt Ludwigsburg) fällt nur ein einkommensgerechter Elternbeitrag an.

 

Wenn Ihr Haushaltseinkommen netto abzüglich der Freibeträge von 322 € pro kindergeldberechtigtem Kind mehr als 3.500 € monatlich beträgt: In diesem Fall wird der Höchstkostenbeitrag festgesetzt, die Vorlage von Einkommensnachweisen erübrigt sich. - -

Wenn Ihr Haushaltseinkommen netto abzüglich der Freibeträge von 322 € pro kindergeldberechtigtem Kind weniger als 3.500 € monatlich beträgt: In diesem Fall machen Sie bitte Angaben zu Art und Höhe des Einkommens und fügen die entsprechenden Nachweise dem Antrag

(an das Landratsamt) bei. 


 

 

Die wirtschaftliche Jugendhilfe (Landratsamt) (be)rechnet jeden Monat pauschal mit '4 Wochen und 3 Tage'.

 

D.h. jeder Monats-Elternbeitrag fällt gleich aus ( zB. auch der kurze Februar. d.h. somit sind auch die Feiertage im  Dezember/Mai u.a. abgedeckt)..

 

Sie müssen nicht jeden Monat Ihre Arbeitszeiten belegen. Und auch keine Betreuungsstunden zählen. 

 


-> Einnahmen der Tagesmutter 

Im Landkreis Ludwigsburg erhalten Tageseltern von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (wenn über diese gefördert)

derzeit pro Betreuungsstunde (und pro Tageskind)

7,50 Euro (wird direkt vom Landratsamt -  nach Genehmigung Ihres Antrages - an die Tagesmutter überwiesen).

 

In diesen 7,50 Euro pro Betreuungsstunde

sind schon 1,74 Euro für Sachkosten enthalten 

= Betriebskosten anteilig für

Miete, 

Strom,

Wasser (für Händewaschen, WC-Spülung, Geschirrspülen, Kochen..),

Abnutzung (der Möbel/ Räume /Auto),

Anschaffungen (neue Spielsachen, Bastelmaterial, Geschenke, Farbe für die Wand, Kinderwagen, Fachbücher...),

Müll (zB. Windelentsorgung/Leerung),

Hygieneartikel (Taschentücher, Feuchttücher, Einweghandschuhe zum Wickeln, Klopapier, Spülmittel, Putzmittel, Waschpulver- die Bettdecken für den Mittagsschlaf und Handtücher für die Tageskinder werden natürlich auch regelmässig gewaschen..).

Spritkosten für Fortbildungen

Getränke/Snack

Werbung (Homepage, Flyer/Vistenkarten drucken...)

u.ä.

 

 

 

Das heißt, für die eigentliche Dienstleistung

(Betreuung, Begleitung, Pflege, Förderung ihrer Kinder)

erhält eine Tagesmutter

5,76 Euro pro Betreuungsstunde (und pro Tageskind)

( - natürlich abzüglich Steuer, Krankenkassenbeiträge, Rentenversicherung  -  ).

 


Seit dem 01.01.2009 müssen alle Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art - aus öffentlichen oder privaten Mitteln (wie zB. Essensgeld) - der Einnahmen.

Eine Tagespflegeperson ist auch kranken- und rentenversicherungspflichtig.

 

Seit 01.01.2008 sind die Umsätze von Tagespflegeperson nach § 4 Nr. 25 UStG umsatzsteuerbefreit

 


Tageseltern müssen sich auch als Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Beiträge zur Unfallversicherung bekommen Tageeltern vom Jugendamt mit der laufenden Geldleistung in voller Höhe erstattet, wenn sie mindestens ein Kind betreuen, dessen Betreuung durch das Jugendamt finanziell gefördert wird.

Bei der BGW : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
 

Das Landratsamt hat für alle Tagespflegepersonen und alle Tagespflegekinder im Landkreis Ludwigsburg eine Haftpflichtsversicherung  abgeschlossen – hier kommen auf Tagespflegepersonen und Familien keine weiteren Kosten zu.