Die Arbeit von Tagesmütter und Tagesväter wird in Gesetzestexten als "Kindertagespflege" bezeichnet.
Die Kindertagespflege ist individuell, flexibel und findet in einer kleinen Gruppe statt.
Ein Kind, das auf diese Weise in eine Familie kommt, findet feste Bezugspersonen in persönlichem Rahmen.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform.
In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander. .
Die Kindertagespflege orientiert sich an dem Bildungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg - für Kindergärten und weitere Kindertageseinrichtungen.
Entwicklung
-sozialer
-kognitiver
-emotionaler
Kompetenzen
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Förderung im Bereich der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung (Sozialgesetzbuch).
POPPENWEILER
TAGESMUTTER
NETZWERK
Silke Mümken
https://tagesmutter-silke-muemken.jimdo.com
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Nadine Hahn:
Rebecca Reefhuis betreut derzeit nicht mehr
Die Kinder lernen sich kennen (neue Spielpartner).
Wir Tagesmütter können uns austauschen
(natürlich unter Währung der Schweigepflicht).
Gemeinsame Ausflüge gestalten, gemeinsame Feste wie Laternenlaufen, Sommerfest o.ä.