-> Eltern stellen einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach §23 SGB beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
-> beim Landratsamt Ludwigsburg <-
weitere Information (und Ausducken der Unterlagen) gibt es auch auf der Internetseite der "Tageseltern-Ludwigsburg":
-> Die Arbeit von Tageseltern ist eine wertvolle Leistung und wird öffentlich gefördert.
-> Die Höhe der laufenden Geldleistungen
(= Elternbeitrag) wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt (siehe Tabelle... nach Anzahl der Betreuungsstunden und Einkommen der Eltern)
- während Sie arbeiten inklusive Fahrtzeit
- bei ein- bis dreijährigen Kindern
bis zu 30 Betreuungsstunden auch während/wenn Sie NICHT arbeiten
(=Rechtsanspruch auf Frühförderung).
Eine Betreuung durch eine Tagesmutter darf für Sie nicht mehr kosten als eine vergleichbare Betreuung durch eine Kita/Kiga . Ansonsten übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Differenz.
--Ludwigsburger Modell --
Es stehen jedem Kind, welches nach dem 31.7.2012 geboren wurde, ab dem 1.Geburtstag
30 Betreuungsstunden pro Woche zu (= Frühförderung).
Bitte beachten Sie, dass dieser Rechtsanspruch/Frühförderung an (mindestens) drei darauffolgende (!) Tage (zB Montag bis Mittwoch - oder Mittwoch bis Freitag - oder Dienstag bis Donnerstag) statt finden muss- wenn Sie NICHT arbeiten - damit die Betreuungskosten über die wirtschaftliche Jugendhilfe gefördert wird.
Natürlich ist auch eine 5-Tage-Woche möglich.
Die Anzahl der Stunden PRO (Betreuungs-)Tag
(zB. 3h oder 10h) sind dabei nicht relevant.
Bei berufstätigen Eltern wird die Betreuungszeit nach Arbeitszeit gefördert (inklusive Fahrtzeit. Da sind auch einzelne Tage möglich zB nur Montag und Donnerstag).
Aber natürlich auch in Vollzeit oder Teilzeit.
Die aktuellste Tabelle.
Durch die Förderung der wirtschaftliche Jugendhilfe Landratsamt Ludwigsburg) fällt nur ein einkommensgerechter Elternbeitrag an.
Wenn Ihr Haushaltseinkommen netto abzüglich der Freibeträge von 322 € pro kindergeldberechtigtem Kind mehr als 3.500 € monatlich beträgt: In diesem Fall wird der Höchstkostenbeitrag festgesetzt, die Vorlage von Einkommensnachweisen erübrigt sich. - -
Wenn Ihr Haushaltseinkommen netto abzüglich der Freibeträge von 322 € pro kindergeldberechtigtem Kind weniger als 3.500 € monatlich beträgt: In diesem Fall machen Sie bitte Angaben zu Art und Höhe des Einkommens und fügen die entsprechenden Nachweise dem Antrag
(an das Landratsamt) bei.
Es gibt Tagesmütter die pro Stunden extra Geld verlangen und auch Geld extra fürs Essen.
Oder auch Bastelmaterial in Rechnung stellen.
Ebenso gibt es Tagesmütter, die die vollen Windeln zur Entsorgung mit geben.
Ich habe mich dagegen entschieden.
Und verlange kein Geld zusätzlich.
Bitte unbedingt den Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeitnah (ab Betreuungsbeginn !) stellen. Da die Betreuungskosten erst ab Antragseingang gefördert werden können (nicht rückwirkend). Ansonsten muss ich Ihnen eine Privatrechnung schreiben.
Die Bearbeitungzeit (bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe) dauert meistens ein paar Wochen (wenn noch Belege fehlen). Ich verlange keine Vorauszahlung. Aber bitte um eine zügige Vorlage der Belege beim Landratsamt.
Ich erfahre nicht, was Sie verdienen und auch nicht, was Sie als Elternbeitrag bezahlen müssen.
Das ist eine Sache zwischen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Landratsamt Ludwigsburg) und Ihnen.
Bei Tageskinder, deren Betreuung über die wirtschaftlichen Jugendhilfe gefördert wird, erhalten Tagespflegepersonen auch einen Zuschuss für ihre Krankenkassen-und Rentenversicherungsbeiträgen (die Hälfte dafür wird erstattet, ähnlich wie bei Arbeitnehmern).
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (Landratsamt) (be)rechnet jeden Monat pauschal mit '4 Wochen und 3 Tage'.
D.h. jeder Monats-Elternbeitrag fällt gleich aus ( zB. auch der kurze Februar. d.h. somit sind auch die Feiertage im Dezember/Mai u.a. abgedeckt)..
Sie müssen nicht jeden Monat Ihre Arbeitszeiten belegen. Und auch keine Betreuungsstunden zählen. Diese pauschale Berechnung (mit 4,3) erspart allen viel
Bürokratie.
Bei Privatrechnung
(wenn keine Förderung über das Landratsamt möglich bzw nicht gewünscht. Oder einzelne Extrastunden) verlange ich:
6,50 Euro pro Stunde.
Bei Nachtbetreuung:
bis 22 Uhr: 6,50 Euro pro Stunde
22 Uhr - 6 Uhr: pro Stunde 3 Euro
Ab 6 Uhr: 6,50 pro Stunde
Auch diese Zeit ist förderbar
(Elternbeitrag siehe Tabelle) wenn Sie nachts arbeiten!
Inklusive sind:
- das Trinken (Wasser, Tee,
auch ggf. Milch fürs Vesper (Müsli, Babybrei)
- das Bastel-/Malmaterial:
Papier, Farbe (Tintenpatrone vom Drucker, Holzstifte, Fingerfarben, Wasserfarben), Klebestift, Knete, Filz, Styropor & Co.
- das Frühstück
(für Kinder die vor 7.15 Uhr kommen biete ich ein Frühstück an).
- bei Ganztagskinder:
der Snack am Nachmittag
Joghurt, Obst, Gemüsesticks, Knäckebrot, Zwieback oder im Sommer auch mal ein Eis (für ältere Kinder....).
- kleinere Ausflüge /Fahrten
- Servietten, Feuchttücher,Taschentücher u.ä.
- Wasser/Strom, Windelentsorgung, Reinigung
- das Mittagessen (bei Ganztagskinder).
- die Windelentsorgung (Müll).
Zeiten laut Vertrag müssen auch bezahlt werden -
wenn Ihr Kind krank ist oder es aus anderen Gründen
nicht kommen kann
(weil es zB. zu einem Kindergeburtstag eingeladen ist oder Sie in den Urlaub fahren oder Urlaub haben).
Bis zur 4 Wochen (= 20 Tage)
- pro (Kalender-) Jahr -
läuft der Elternbeitrag
(wenn Ihr Kind nicht kommt aber ich betreuen könnte!)
über die wirtschaftliche Jugendhilfe (=Landratsamt) weiter.
Im Landkreis Ludwigsburg erhalten Tageseltern von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (wenn über diese gefördert)
derzeit pro Betreuungsstunde (und pro Tageskind)
6,50 Euro (wird direkt vom Landratsamt - nach Genehmigung
Ihres Antrages - an die Tagesmutter überwiesen).
In diesen 6,50 Euro pro Betreuungsstunde
sind schon 1,74 Euro für Sachkosten enthalten
= Betriebskostenpauschale umgerechnet: anteilig für
Miete,
Strom,
Wasser (für Händewaschen, WC-Spülung, Geschirrspülen, Kochen..),
Abnutzung (der Möbel/ Räume /Auto),
Anschaffungen (neue Spielsachen, Bastelmaterial, Geschenke, Farbe für die Wand, Kinderwagen...),
Müll (zB. Windelentsorgung/Leerung),
Hygieneartikel (Taschentücher, Feuchttücher, Einweghandschuhe zum Wickeln, Klopapier, Spülmittel, Putzmittel, Waschpulver- die Bettdecken für den Mittagsschlaf und Handtücher für die Tageskinder werden natürlich auch regelmässig gewaschen..).
Spritkosten für Fortbildungen
Getränke/Snack
Werbung (Homepage, Flyer/Vistenkarten drucken...)
u.ä.
Das heißt, für die eigentliche Dienstleistung
(Betreuung, Begleitung, Pflege, Förderung ihrer Kinder)
erhält eine Tagesmutter
4,76 Euro pro Betreuungsstunde (und pro Tageskind)
( - natürlich abzüglich Steuer, Krankenkassenbeiträge, Rentenversicherung ! - ).
Um von den Einnahmen leben zu können, sollten/müssen Tagespflegepersonen 3-5 Tageskinder zeitgleich betreuen.
Seit dem 01.01.2009 müssen alle Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art - aus öffentlichen oder privaten Mitteln (wie zB. Essensgeld) - der Einnahmen.
Eine Tagespflegeperson ist auch kranken- und rentenversicherungspflichtig.
Seit 01.01.2008 sind die Umsätze von Tagespflegeperson nach § 4 Nr. 25 UStG umsatzsteuerbefreit •
Tageseltern müssen sich auch als Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Beiträge zur Unfallversicherung bekommen Tageeltern vom Jugendamt mit der laufenden Geldleistung in voller Höhe erstattet, wenn sie mindestens ein Kind betreuen, dessen Betreuung durch das Jugendamt finanziell gefördert wird.
Das Landratsamt hat für alle Tagespflegepersonen und alle Tagespflegekinder im Landkreis Ludwigsburg eine Haftpflichtsversicherung abgeschlossen – hier kommen auf Tagespflegepersonen und Familien keine weiteren Kosten zu.